Garantie
Unsere Sprechzimmer haben das Qualitätssicherungssystem ISO 9001:2001 eingeführt, das den Normen der Europäischen Union folgt. Diese kostspielige und komplizierte Überprüfungsaufgabe garantiert, dass wir nur Materialien und Technologien verwenden, die in der EU anerkannt sind, und dabei halten wir alle Einzelschritte ein, und kontrollieren alle Teilprozesse.
Unsere Sprechzimmer übernehmen die Verantwortung auch für die Arbeit des zachtechnischen Labors, mit dem wir in engster Kooperation arbeiten.
Die oben beschriebenen Aufgaben können wir erfolgreich durchführen, und daraus folgt, dass wir eine wesentlich längere Garantie für unsere Arbeit geben können, als es üblich ist.
Die Garantie ist aber nur für die technischen Fehler gültig, gegen Krankheiten gibt es heute leider noch keine Garantie.
Bei der Nutzung zeigt sich schnell die Qualität unserer Arbeit, die eventuellen Materialfehler melden sich schon in den ersten 1-2 Monaten. Trotzdem geben wir eine wesentlich längere Garantie für die von uns verwendeten Materialien.
Krone: 3 Jahre
- Inlay: 2 Jahre
- Füllung: 2 Jahre
- Implantat (nur das Produkt): 10 Jahre
- Teilweise Protese: 3 Jahre (bei Übergangslösungen nicht!)
- Totalprothese: 1 Jahr
Nach unseren Erfahrungen kommt es - dank unseren hoch qualifizierten Spezialisten und der Laborarbeit hoher Qualität - sehr selten zu garantiellen Arbeiten. Wenn es aus irgendeinem Grund trotzdem zur garantiellen Reparatur oder zum Umtausch der von uns angefertigten Zahnwerke kommen muss, stehen wir Ihnen natürlich zur Verfügung. Als erster Schritt nehmen Sie mit uns den Kontakt auf, damit wir die beste Lösung auf das Problem finden können.
Hungary Dental leistet keine Garantie:
- wenn der Patient bei der üblichen, jährlichen Konsultation nicht erscheint.
- wenn der Patient die Mundhygienie vernachlässigt.
- wenn der Patient den Zahnersatz nicht bestimmungsgemäss benutzt.
- wenn der Patient den Zahnersatz nicht mit zahnärztlichen Reinigungsmaterialien und Geräten reinigt.
- wenn der Zahn, die Krone, die Brücke usw. während der Vorbereitung verletzt wird, und eine Wurzelbehandlung nötig wird.
- wenn Hungary Dental und das Labor am Kaputtgehen des Zahnersatzes nicht schuldig sind (z.B. wenn der Patient den Zahnersatz fallen lässt; Prügelei, Unfall; Ereignisse unter der Wirkung von Rauschgift, Alkohol oder anderen bewusstseinverändernden Mitteln)
- wenn Kauwerkzeug-Krankheiten infolge von generellen, ansteckenden Krankheiten, Tumoren oder Vergiftungen entstanden sind;
oder wenn Kauwerkzeug-Krankheiten - infolge von Vorgängen, die bei der Behandlung von den oben aufgezählten Krankheiten aufgetreten sind - entstanden sind;
oder wenn Veränderungen oder Unfälle bei Noteingriffen entstanden sind,
und wenn diese Kauwerkzeug-Krankheiten/Veränderungen/Unfälle die durchgeführten zahnärztlichen Behandlungen beeinflussen.
- wenn der Patient innerhalb von kurzer Zeit viel an Gewicht verloren hat
- wenn der Fehler durch falsche Ernährungsgewohnheiten oder andere schlechte Gewohnheiten verursacht wurde.
- wenn der Fehler durch Bewusstseinstörungen/psychische Störungen/psychische Krankheiten entstanden ist.
- wenn der Patient uns erst nachher über die Korrektion des Fehlers benachrichtigt, oder das kaputtgegangene Zahnwerk nicht aufzeigen kann. (Nehmen Sie mit uns den Kontakt gleich auf, wenn es mit dem Zahnersatz etwas passiert!)